Auch Princess und Ich haben hier schon einige Menschen aufklären müssen......!
Quelle:
http://www.fountainpen.de/copyright.htm Recht I
Copyright
Sämtliche Fotos sind nach dem Schöpferprinzip durch §7 UrhG geschützt, nur diejenige Person, die das Foto erstellt hat, hat das alleinige Recht zu dessen Verwertung.
Bitte beachten Sie, dass auch Teile von Fotos durch den §7 UrhG abgedeckt sind.
Copyrights müssen nicht innerhalb der Fotos kenntlich gemacht werden, da automatisch, das Urheberrecht beim Fotografen liegt.
Wird ein Foto (nach Genehmigung durch den Fotografen) veröffentlicht, so hat dieser einen Anspruch auf die Nennung des Namens bzw. der Quelle.
Wird ein Foto ohne die Zustimmung des Fotografen veröffentlicht, so hat dieser einen Anspruch auf Schadensersatz, der typischerweise über dem "normalen" Hornorar eines Fotografen liegt.
Das Copyright erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen.
Hier mal der entsprechende Paragraph §22 KUG
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten!