TM68 hat geschrieben:
Ein neues moped Baujahr 2010 mit 60Kmh darf nicht mit klasse M gefahren werden,da greift die ausnahmegenehmigung nicht! Die greift nur bei fahrzeugen die zu DDR zeiten gebaut wurden! Außerdem bekommen diese ein Nummernschild,weil diese schneller wie 50 fahren. Es sei denn es ist ein alter rahmen der noch VOR der wende produziert ist und schonmal in verkehr gebracht wurde,dann greift auch die sonderreglung!
Richtig erkannt, weil der Rahmen vor 1992 gebaut wurde dürfen diese Fahrzeuge Baujahr 2010 (Außer der Rahmen), 60km/h mit Versicherungskennzeichen fahren.
- Wikipedia - Ein bis zum 28. Februar 1992 erstmals zum Verkehr zugelassenes Simson Kleinkraftrad darf laut §76 Absatz 8 c) der FEV in der Regel mit 60 km/h fahren, wobei andere Mopeds meist nur bis 50 km/h bzw. ab 2001 bis 45 km/h zugelassen sind.
Finde ich toll das du dich mit dem Thema auseinandergesetzt hast. Wirst bestimmt auch mal ein Richtiger Simson Fan